ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Topix AG, St. Gallen
gültig ab 10.6.2014
1. Geltungsbereich
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Projektierungen und erbrachten Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
2. Offerten und Preise
Unsere Angebote, Offerten und sämtliche Preisangaben, seien sie in mündlicher, gedruckter oder elektronischer Form, sind stets freibleibend und unverbindlich.
Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Alle Preise verstehen sich als Abholpreise ab St.Gallen. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, exklusive Installation oder anderweitiger Dienstleistungen. Sämtliche Dienstleistungen wie Konfiguration, Installation, Telefonsupport, Ausbildung usw. werden gemäss dem aktuell geltenden Dienstleistungstarif zusätzlich verrechnet.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
3. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gilt für alle Warenlieferungen Barzahlung, Vorauszahlung oder Bezahlung durch Nachnahme. Bei Kunden mit eingeräumter Kreditlimite wird gegen Rechnung, zahlbar innert 10 Tagen rein netto geliefert. Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, sind wir berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, mindestens aber 8% p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen erheblich geringeren Zinsschaden nach. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.
Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung aller unserer Forderungen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorschuss oder gegen Sicherheiten auszuführen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Seiten des Kunden ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4. Lieferbedingungen
Die von Topix AG genannten Liefertermine sind unverbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des Liefertermines ist nur mit eingeschriebener Mahnung und einer minimal gewährten Nachfrist von 4 Wochen möglich.
Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden keine Rechte gegen die Topix AG zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz.
Die Topix AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
5. Warenrücksendungen und Umtausch
Warenrücksendungen können nur nach vorangegangener schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, kompletten Zustand und in Originalverpackung befinden. Geöffnete Softwarepakete können nicht retourniert oder umgetauscht werden. Auf Kundenwunsch speziell bestellte Artikel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% des Neupreises zu erheben.
6. Ersatz- und Leihgeräte
Im Reparaturfall besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Wir stellen jedoch gerne ein Leihgerät gegen Verrechnung einer Unkostenpauschale zur Verfügung. Für Leihgeräte, die nicht im originalen Auslieferungszustand zurückgegeben werden, verrechnen wir unsere Kosten für die Wiederherstellung. Dies betrifft insbesondere fehlende oder defekte Verpackung und Zubehör, wie zum Beispiel Handbücher, Kabel und CD’s, sowie zerkratzte, verschmutzte Gehäuse.
7. Eigentum, Besitz und Ausfuhr
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über. Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Topix AG. Die Topix AG behält sich vor, den Eigentumsanspruch an der Ware und die Sicherung gegen allfällige Retentionen amtlich eintragen zu lassen. Die Kosten dafür werden dem Käufer belastet.
Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen dieser Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte der Topix AG, trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen bleibt die Wiederausfuhr aller Produkte untersagt.
8. Garantie
Wenn nicht anders vereinbart, beginnt mit der Auslieferung der Waren eine Gewährleistungspflicht, die den jeweiligen Garantiebestimmungen des Originalherstellers oder seines Vertreters entspricht.
Garantieansprüche sind nur statthaft, wenn Schaden infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation entsteht. Schadhafte Teile der Lieferung werden vom Originalhersteller oder seinem Vertreter so rasch wie möglich ausgebessert oder ausgetauscht. Weitere Rechte des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt von einem Auftrag oder Vertrag sind ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, Betrieb mit ungeeigneten Betriebsmitteln sowie infolge anderer Gründe, die die Topix AG nicht zu vertreten hat.
Bei Verbrauchsmaterialien wie Disketten, Tapes, Wechselplatten usw. wird nur die Formatierbarkeit und Funktionstüchtigkeit bei Auslieferung garantiert.
Die Topix AG übernimmt keine Garantie für die hundertprozentige Funktionstüchtigkeit der verkauften Soft- und Hardware mit bestehender oder zukünftig anzuschaffender Soft- und Hardware. Die Beseitigung auftretender Inkompatibilitäten ist durch die Garantie nicht gedeckt. Entsprechende Dienstleistungsaufwände werden nach unseren Dienstleistungsansätzen in Rechnung gestellt.
Garantieerfüllungsort sind die Räumlichkeiten der Topix AG, St.Gallen. Transportkosten zur Topix AG und retour sind in den Garantieleistungen nicht inbegriffen. Sollten die Garantieleistungen eines Herstellers Leistungen vor Ort enthalten oder die Garantieleistungen direkt durch den Hersteller abgedeckt sein, muss der Kunde diese Leistungen direkt beim Hersteller einfordern.
Unsere Garantieleistungen beschränken sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Datenverluste, Installationskosten, sowie für irgendwelchen Schaden, ob unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstanden, wird abgelehnt.
Dienstleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und Know-how, übernehmen aber keine Garantie für fehlerhafte Arbeit.
9. Haftung
Die Topix AG haftet für unmittelbare Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die dem Kunden durch grobfahrlässiges Verschulden durch die Topix AG entstehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Sonstiges
Diese AGB bleiben im Zweifel bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Diese Vereinbarung unterliegt ausschliesslich dem Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist St. Gallen.